Unsere Leistungen
PROJEKTABLAUF
1. Projektidee und Flächensicherung:
2. Projektentwicklung:
3. PPA oder EEG–Ausschreibung:
Zusätzliche Informationen zum Power Purchase Agreement
Als Alternative zu den Vergütungsmechanismen im Erneuerbare Energien Gesetz (“EEG“) werden mittlerweile auch in Deutschland vermehrt Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (“PPA“), für den Betrieb von Erneuerbare Energien Projekten eingesetzt. Hierbei kommen nicht die gesetzlichen Regelungen des EEG zum Tragen. Vielmehr wird Vertragsstruktur und Vergütung bilateral zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage (Stromerzeuger) und dem Stromabnehmer verhandelt. Als Stromabnehmer können Energieversorger, Stadtwerke und Energiedienstleister als Stromhändler sowie Unternehmen als Stromverbraucher auftreten.
Um eine dem EEG vergleichbare langfristige Planungssicherheit mittels PPA zu gewährleisten, können entsprechend lange Laufzeiten, ein Festpreis pro produzierter Kilowattstunde sowie eine flexible Lieferverpflichtung (“Pay As Produced PPA“1) mit dem Stromabnehmer vereinbart werden. Die Laufzeiten betragen hierbei bis zu 15 Jahre. Der Festpreis leitet sich aus dem Börsenpreis von Strom unter Berücksichtigung der Laufzeit des Vertrags sowie der Art der Lieferverpflichtung ab.
Im Gegensatz zu einem Pay As Produced PPA wird bei einem PPA mit fester Lieferverpflichtung (“Fixed Volume PPA“1) eine gewisse Strommenge für einen bestimmten Zeitraum zugesichert. Da Photovoltaikanlagen trotz fluktuierender Produktion einen sehr gut planbaren Ertrag aufweisen, ist nur ein vergleichsweiser geringer Sicherheitsabschlag auf die geplante Strommenge erforderlich. Die zugesicherte Strommenge wird dann zum Festpreis laut PPA Vertrag vergütet. Die Differenz (tatsächliche Strommenge > zugesicherte Strommenge) dagegen wird zum jeweiligen Marktwert für Solar an der Strombörse verkauft. Diese PPA-Form ist für den Stromabnehmer besser planbar, da ihm eine gewisse Strommenge fest zugesichert wird. Dagegen birgt sie für den Stromerzeuger das Risiko, wenn auch durch den Sicherheitsabschlag reduziert, eine Differenzmenge zwischen tatsächlicher Produktion und Lieferverpflichtung am Markt nachkaufen zu müssen. Die Risikoübernahme durch den Stromerzeuger spiegelt sich in einer etwas höheren Vergütung von Fixed Volume PPAs im Vergleich zu Pay As Produced PPAs wider. Darüber hinaus ermöglicht die Fixed Volume PPA Form auch die Chance an steigenden Strompreisen zu partizipieren.
1Die hier vereinfacht dargestellten PPA Formen Pay As Produced und Fixed Volume sind nur eine Auswahl von vielen möglichen Vertragsstrukturen. Diese können sich nicht nur hinsichtlich der Form der Lieferverpflichtung, sondern beispielsweise auch in der Preisgestaltung (z.B. Mindestpreis statt Festpreis) unterscheiden.
4. Finanzierung und Beteiligung:
Parallel zum Kapital arrangieren und beauftragen wir auch die entsprechenden Bauunternehmen für die Realisierung und entwickeln einen passenden Vertrag für die technische Betriebsführung.
Neben einer Beteiligung können Standortkommunen über Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen am Solarpark partizipieren. Zudem besteht durch den novellierten § 6 im EEG für die Standortkommune die Möglichkeit ab Inbetriebnahme des Solarparks, direkt von der Stromproduktion des Solarparks zu profitieren.