Leistungen

Unsere Leistungen

Die Entwicklung von Photovoltaik-Projekten ist der Eckpfeiler unserer Tätigkeit. Der technologische Fortschritt der letzten Jahre in der Solarindustrie und unsere Erfahrung ermöglichen es uns, Projekte zu entwickeln, die in der Lage sind, im Vergleich zu anderen Erzeugungsarten Strom günstiger zu produzieren.
Die Entwicklung von Photovoltaik-Projekten ist der Eckpfeiler unserer Tätigkeit. Der technologische Fortschritt der letzten Jahre in der Solarindustrie und unsere Erfahrung ermöglichen es uns, Projekte zu entwickeln, die in der Lage sind, im Vergleich zu anderen Erzeugungsarten Strom günstiger zu produzieren.
Die Umsetzung eines Solarparks bedarf eines hohen planerischen Aufwands. Während der Bau nur wenige Monate dauert, ist eine präzise und detaillierte Planung erforderlich, um ein Projekt erfolgreich realisieren zu können. Aus diesem Grunde vereinbaren wir mit den Eigentümern, dass solargrün in Zusammenarbeit mit LichtBlick auf dem gepachteten Grundstück einen Solarpark planen und errichten wird, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihr Projekt im Mittelpunkt – Phasen der Projektentwicklung

1. Projektidee und Flächensicherung:

solargrün identifiziert, zusammen mit externen Akquisiteuren und in Kooperation mit anderen Projektentwicklern, im gesamten Bundesgebiet geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Üblicherweise können Acker und Weideflächen mit geringen Erträgen (benachteiligte Gebiete), Autobahnrandstreifen, Bahntrassen, Konversionsflächen und Flächen mit ausgewiesenem Bebauungsplan, für die Entwicklung einer PVA in Frage kommen. Wichtig ist generell, dass die Fläche möglichst nicht zu stark geneigt ist und wenig Verschattung aufweist.

Sobald ein geeigneter Standort gefunden ist, wird Kontakt mit den Flächeneigentümern und der Kommune aufgenommen. Kommt es bei den Gesprächen zu einem positiven Ergebnis, schließen wir einen ausgewogenen und fairen Pachtvertrag mit den Flächeneigentümern. Die Flächen bleiben somit im Gemeinde- oder Familienbesitz. Diese Phase nimmt einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch.

2. Projektentwicklung zusammen mit PPA oder EEG-Ausschreibung

Die Planungs- und Genehmigungsphase ist zum einen geprägt von der technischen Ausführungsplanung des Solarparks und zum anderen vom vorgelagerten Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren. Die wesentlichen Rahmenbedingungen wie der Netzanschluss, die Kabeltrasse vom Solarpark zum Netzanschluss, die Flächengröße und die technische Detailplanung werden festgelegt und gesichert. Zur technischen Detailplanung gehört die Auswahl der entsprechenden Komponenten wie auch die Bestimmung eines funktionalen Layouts für eine effiziente Stromerzeugung.

Um die Fläche später bebauen zu dürfen, muss – sofern es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt – ein sogenanntes Bebauungsplanverfahren seitens der Kommune durchgeführt werden. Dieses wird vollständig von solargrün begleitet und koordiniert. Dabei wird beispielweise neben den Fachbehörden auch die Öffentlichkeit beteiligt und der notwendige naturschutzfachliche Ausgleichsbedarf bestimmt. Hier gehen wir gerne über den behördlichen Mindeststandard hinaus, um den Eingriff in Natur und Landschaft bestmöglich zu kompensieren. Sämtliche Kosten, die in dieser Phase entstehen, werden selbstverständlich von solargrün getragen.

Mit der Genehmigungsreife und der abgeschlossenen technischen Detailplanung wird die Vergütungsform für die Produktion des erzeugten Stroms sichergestellt. Aktuell gibt es diesbezüglich grundsätzlich zwei Vermarktungsmöglichkeiten. Die Teilnahme an der staatlichen geregelten und im Wettbewerb stattfindenden EEG – Ausschreibung oder alternativ die freie Vermarktung über Ausschreibung und Abschluss eines langfristigen Stromabnahmevertrages (Power Purchase Agreement oder kurz “PPA“) mit einem bonitätsstarken Partner.

Diese Phase nimmt ca. 12 Monate in Anspruch.

Sobald ein Projekt die Genehmigungsreife erreicht hat und die technische Detailplanung erfolgt ist, gilt es, die Finanzierung für die Realisierung zur beschaffen. Hierzu ist es erforderlich eine Vergütung für die Produktion des Solarprojektes sicherzustellen. Aktuell gibt es diesbezüglich grundsätzlich zwei Vermarktungsmöglichkeiten. Die Teilnahme an der staatlichen geregelten und im Wettbewerb stattfindenden EEG- Ausschreibung oder alternativ die freie Vermarktung über Ausschreibung und Abschluss eines langfristigen Stromabnahmevertrages (Power Purchase Agreement oder kurz “PPA“) mit einem bonitätsstarken Partner. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur Flächen, welche den Kriterien des EEG entsprechen an der EEG-Ausschreibung teilnehmen dürfen. Dagegen sind PPAs, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, auf allen Flächen möglich. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen mit EEG wie auch PPA Projekten können wir beide Vermarktungsformen umsetzen. Der Schwerpunkt von solargrün liegt auf den PPAs, also Solarprojekten ohne staatliche Förderung.

Zusätzliche Informationen zum Power Purchase Agreement
Als Alternative zu den Vergütungsmechanismen im Erneuerbare Energien Gesetz (“EEG“) werden mittlerweile auch in Deutschland vermehrt Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (“PPA“), für den Betrieb von Erneuerbare Energien Projekten eingesetzt. Hierbei kommen nicht die gesetzlichen Regelungen des EEG zum Tragen. Vielmehr wird Vertragsstruktur und Vergütung bilateral zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage (Stromerzeuger) und dem Stromabnehmer verhandelt. Als Stromabnehmer können Energieversorger, Stadtwerke und Energiedienstleister als Stromhändler sowie Unternehmen als Stromverbraucher auftreten.

Um eine dem EEG vergleichbare langfristige Planungssicherheit mittels PPA zu gewährleisten, können entsprechend lange Laufzeiten, ein Festpreis pro produzierter Kilowattstunde sowie eine flexible Lieferverpflichtung (“Pay As Produced PPA“1) mit dem Stromabnehmer vereinbart werden. Die Laufzeiten betragen hierbei bis zu 15 Jahre. Der Festpreis leitet sich aus dem Börsenpreis von Strom unter Berücksichtigung der Laufzeit des Vertrags sowie der Art der Lieferverpflichtung ab.

Im Gegensatz zu einem Pay As Produced PPA wird bei einem PPA mit fester Lieferverpflichtung (“Fixed Volume PPA“1) eine gewisse Strommenge für einen bestimmten Zeitraum zugesichert. Da Photovoltaikanlagen trotz fluktuierender Produktion einen sehr gut planbaren Ertrag aufweisen, ist nur ein vergleichsweiser geringer Sicherheitsabschlag auf die geplante Strommenge erforderlich. Die zugesicherte Strommenge wird dann zum Festpreis laut PPA Vertrag vergütet. Die Differenz (tatsächliche Strommenge > zugesicherte Strommenge) dagegen wird zum jeweiligen Marktwert für Solar an der Strombörse verkauft. Diese PPA-Form ist für den Stromabnehmer besser planbar, da ihm eine gewisse Strommenge fest zugesichert wird. Dagegen birgt sie für den Stromerzeuger das Risiko, wenn auch durch den Sicherheitsabschlag reduziert, eine Differenzmenge zwischen tatsächlicher Produktion und Lieferverpflichtung am Markt nachkaufen zu müssen. Die Risikoübernahme durch den Stromerzeuger spiegelt sich in einer etwas höheren Vergütung von Fixed Volume PPAs im Vergleich zu Pay As Produced PPAs wider. Darüber hinaus ermöglicht die Fixed Volume PPA Form auch die Chance an steigenden Strompreisen zu partizipieren.

1Die hier vereinfacht dargestellten PPA Formen Pay As Produced und Fixed Volume sind nur eine Auswahl von vielen möglichen Vertragsstrukturen. Diese können sich nicht nur hinsichtlich der Form der Lieferverpflichtung, sondern beispielsweise auch in der Preisgestaltung (z.B. Mindestpreis statt Festpreis) unterscheiden.

3. FINANZIERUNG, BETEILIGUNG UND ÜBERGABE DES PROJEKTS AN LICHTBLICK

Durch die starke Partnerschaft mit der LichtBlick ist solargrün bestens für die Entwicklung und den langfristigen Betrieb von Solarprojekten aufgestellt. Wir greifen auf die Eigenmittel der LichtBlick Gruppe zurück, wodurch wir eine schnelle und reibungslose sowie eigenständige Projektabwicklung sicherstellen können.

Wir bieten eine Vielzahl an individuellen Beteiligungsmöglichkeiten. Die Bandbreite der individuellen Beteiligungsmöglichkeiten erstreckt sich von direkten Beteiligungsmöglichkeiten seitens der Kommunen und ihrer regionalen Stadtwerke über Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zu privaten Investoren. Darüber hinaus bieten wir auch indirekte Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielsweise projektindividuelle Sparbriefe über kooperierende Banken an.

Zur Identifizierung der individuell besten Lösung suchen wir das Gespräch mit allen Interessierten und konzipieren ein passendes Angebot für die Kommune, Flächeneigentümer, Vereinsmitglieder und Bürger vor Ort. Aufgrund der langjähren Erfahrung können maximale Flexibilität und schnelle Entscheidungen gewährleistet werden.

In dieser Projektphase wird das Projekt an unsere Muttergesellschaft LichtBlick übergeben, die sowohl die Realisierung als auch den Betrieb der PVA übernimmt.
solargrün bleibt weiterhin Ihr Ansprechpartner in jeglichen Angelegenheiten.

4. Realisierung:

Die Bauphase wird vollständig von unserer Muttergesellschaft LichtBlick gesteuert und überwacht. Sie übernimmt alle Risiken der Realisierung. solargrün bleibt als Teil des Realisierungsteams weiterhin Ihr verlässlicher Ansprechpartner vor Ort und sorgt dafür, dass regionale Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden, sodass auch in dieser Phase ein Maximum an lokaler Wertschöpfung generiert wird.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und der engen Zusammenarbeit mit LichtBlick können wir höchste Qualität und Effizienz bei der Realisierung garantieren.

Die Realisierung selbst beginnt mit bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Errichtung von Zufahrtswegen für die Bauarbeiten. Anschließend erfolgt die Installation der Unterkonstruktion. Die Gründung erfolgt hierbei in der Regel durch Rammen von Stahl oder Aluminium-Pfählen und somit ohne Betonfundament. Dadurch wird eine Flächenversiegelung minimiert und auch ein rückstandsloser Rückbau gewährleistet. Sobald die Unterkonstruktion steht, wird mit der Montage der Solarmodule und Wechselrichter begonnen. Anschließend erfolgt die vollständige Verkabelung sowie die Inbetriebnahme.

Die Bauphase dauert zwischen 2 und 6 Monaten.

5. Betrieb von LichtBlick:

Nach der erfolgreichen Realisierung übernimmt LichtBlick den Betrieb all unserer entwickelten Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dank der qualitativ hochwertigen Anlagentechnik und unserer langjährigen Erfahrung sichern wir eine Betriebsdauer von mindestens 30 Jahren. Zum Ende der festgelegten Betriebszeit kann mit gegenseitiger Zustimmung die Nutzung verlängert werden.

solargrün bleibt auch während des Betriebs weiterhin als Ansprechpartner an Ihrer Seite. Für die notwendige Grünpflege des Solarparks setzen wir dabei gezielt auf die Vernetzung mit lokalen Landwirten, die diese Tätigkeit übernehmen.

Weitere Aufgaben der Betriebsführung sind die Wartung und Inspektion der Anlage sowie dessen Fernüberwachung, um etwaige Störungen kurzfristig beseitigen zu können. Hier profitieren wir von unserer langjährigen Erfahrung und einem hervorragenden Netzwerk an Spezialisten, die jeder Herausforderung vor Ort gewachsen sind.

6. Rückbau des Solarparks:

Am Ende des Lebenszyklus eines Solarparks steht der vollständige Rückbau, so dass die Fläche wieder ohne jegliche Einschränkungen bewirtschaftet werden kann. Dies ergibt sich zum einen aus der Baugenehmigung, zum anderen ist die Rückbauverpflichtung auch im Pachtvertrag geregelt. Sämtliche verbaute Komponenten werden nach dem Rückbau weiter genutzt oder gemäß gesetzlichen Bestimmungen dem Recycling zugeführt. Selbstverständlich trägt der Betreiber LichtBlick sämtliche hierbei entstehende Kosten. Die Rückbaukosten bzw. die Rückbauverpflichtung ist dabei mehrfach abgesichert.