Leistungen

Unsere Leistungen

Die Entwicklung von Photovoltaik-Projekten ist der Eckpfeiler unserer Tätigkeit. Der technologische Fortschritt der letzten Jahre in der Solarindustrie und unsere Erfahrung ermöglichen es uns, Projekte zu entwickeln, die in der Lage sind, im Vergleich zu anderen Erzeugungsarten Strom günstiger zu produzieren.
Die erfolgreiche Entwicklung von Solarprojekten zur Zufriedenheit aller Beteiligten ist keine einfache Aufgabe. Um diese zu meistern, sind langjährige Erfahrung, viel Herzblut und eine klare Fokussierung auf das Wesentliche – den Flächeneigentümer, die Kommune, die Stromabnahmeverträge, die finanzierende Bank sowie den künftigen Betreiber des Solarparks, notwendig. Wir sind Ihr zentraler Ansprechpartner und erbringen mit unseren Partnern alle projektrelevanten Leistungen aus einer Hand.

PROJEKTABLAUF

1. Projektidee und Flächensicherung:

Am Anfang eines jeden Projektes steht die Identifizierung einer geeigneten Fläche für den späteren Bau eines Solarparks. Die Akquisition erfolgt durch eigene Akquisiteure, externe Akquisiteure oder kooperierende Projektentwickler. Regelmäßig wird in dieser Phase mit Geoinformationssystemen (“GIS“) zur frühzeitigen Klärung von genehmigungsrechtlichen und planerischen Fragestellungen gearbeitet (Potentialanalyse). Dem Flächeneigentümer und der zuständigen Gemeinde kommen bereits in dieser Phase zentrale Bedeutung zu. Der mit dem Flächeneigentümer abzuschließende Pachtvertrag bildet die elementare Grundlage für den Abstimmungs- und Genehmigungsprozess mit der Gemeinde. solargrün bietet für Eigentümer individuelle, faire und maßgeschneiderte Pachtverträge.

2. Projektentwicklung:

Die eigentliche Projektentwicklung setzt auf der Flächensicherung auf und hat das Ziel Planungsrecht herzustellen. Der komplette Genehmigungsprozess, vom Aufstellungsbeschluss über die Umweltprüfung bis zur Genehmigung, wird von solargrün in enger Abstimmung mit den Fachbehörden und externen Dienstleistern begleitet und koordiniert. Gleichzeitig wird in dieser Phase auch der relevante Netzverknüpfungspunkt für die Einspeisung des erzeugten Solarstroms sowie die Flächen für die Verlegung der zugehörigen Kabeltrasse gesichert. Parallel hierzu erfolgt die technische Detailplanung zum vorläufigen Anlagenlayout.

3. PPA oder EEG–Ausschreibung:

Sobald ein Projekt die Genehmigungsreife erreicht hat und die technische Detailplanung erfolgt ist, gilt es, die Finanzierung für die Realisierung zur beschaffen. Hierzu ist es erforderlich eine Vergütung für die Produktion des Solarprojektes sicherzustellen. Aktuell gibt es diesbezüglich grundsätzlich zwei Vermarktungsmöglichkeiten. Die Teilnahme an der staatlichen geregelten und im Wettbewerb stattfindenden EEG- Ausschreibung oder alternativ die freie Vermarktung über Ausschreibung und Abschluss eines langfristigen Stromabnahmevertrages (Power Purchase Agreement oder kurz “PPA“) mit einem bonitätsstarken Partner. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur Flächen, welche den Kriterien des EEG entsprechen an der EEG-Ausschreibung teilnehmen dürfen. Dagegen sind PPAs, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, auf allen Flächen möglich. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen mit EEG wie auch PPA Projekten können wir beide Vermarktungsformen umsetzen. Der Schwerpunkt von solargrün liegt auf den PPAs, also Solarprojekten ohne staatliche Förderung.
Zusätzliche Informationen zum Power Purchase Agreement

Als Alternative zu den Vergütungsmechanismen im Erneuerbare Energien Gesetz (“EEG“) werden mittlerweile auch in Deutschland vermehrt Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (“PPA“), für den Betrieb von Erneuerbare Energien Projekten eingesetzt. Hierbei kommen nicht die gesetzlichen Regelungen des EEG zum Tragen. Vielmehr wird Vertragsstruktur und Vergütung bilateral zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage (Stromerzeuger) und dem Stromabnehmer verhandelt. Als Stromabnehmer können Energieversorger, Stadtwerke und Energiedienstleister als Stromhändler sowie Unternehmen als Stromverbraucher auftreten.

Um eine dem EEG vergleichbare langfristige Planungssicherheit mittels PPA zu gewährleisten, können entsprechend lange Laufzeiten, ein Festpreis pro produzierter Kilowattstunde sowie eine flexible Lieferverpflichtung (“Pay As Produced PPA“1) mit dem Stromabnehmer vereinbart werden. Die Laufzeiten betragen hierbei bis zu 15 Jahre. Der Festpreis leitet sich aus dem Börsenpreis von Strom unter Berücksichtigung der Laufzeit des Vertrags sowie der Art der Lieferverpflichtung ab.

Im Gegensatz zu einem Pay As Produced PPA wird bei einem PPA mit fester Lieferverpflichtung (“Fixed Volume PPA“1) eine gewisse Strommenge für einen bestimmten Zeitraum zugesichert. Da Photovoltaikanlagen trotz fluktuierender Produktion einen sehr gut planbaren Ertrag aufweisen, ist nur ein vergleichsweiser geringer Sicherheitsabschlag auf die geplante Strommenge erforderlich. Die zugesicherte Strommenge wird dann zum Festpreis laut PPA Vertrag vergütet. Die Differenz (tatsächliche Strommenge > zugesicherte Strommenge) dagegen wird zum jeweiligen Marktwert für Solar an der Strombörse verkauft. Diese PPA-Form ist für den Stromabnehmer besser planbar, da ihm eine gewisse Strommenge fest zugesichert wird. Dagegen birgt sie für den Stromerzeuger das Risiko, wenn auch durch den Sicherheitsabschlag reduziert, eine Differenzmenge zwischen tatsächlicher Produktion und Lieferverpflichtung am Markt nachkaufen zu müssen. Die Risikoübernahme durch den Stromerzeuger spiegelt sich in einer etwas höheren Vergütung von Fixed Volume PPAs im Vergleich zu Pay As Produced PPAs wider. Darüber hinaus ermöglicht die Fixed Volume PPA Form auch die Chance an steigenden Strompreisen zu partizipieren.

1Die hier vereinfacht dargestellten PPA Formen Pay As Produced und Fixed Volume sind nur eine Auswahl von vielen möglichen Vertragsstrukturen. Diese können sich nicht nur hinsichtlich der Form der Lieferverpflichtung, sondern beispielsweise auch in der Preisgestaltung (z.B. Mindestpreis statt Festpreis) unterscheiden.

4. Finanzierung und Beteiligung:

Aufbauend auf der EEG-Zusage oder des PPA-Vertrages wird die Finanzierung für die Realisierung arrangiert. Die Finanzierung teilt sich in Eigen- und Fremdkapital auf. Während wir für das Fremdkapital auf unser breites Netzwerk zu Banken in ganz Deutschland zurückgreifen, bieten wir auf der Eigenkapitalseite eine Vielzahl an individuellen Beteiligungsmöglichkeiten. Die Bandbreite erstreckt sich von direkten Beteiligungsmöglichkeiten seitens der Kommunen und ihrer regionalen Stadtwerke über Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zu privaten, strategischen sowie institutionellen Investoren. Darüber hinaus bieten wir auch indirekte Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielsweise projektindividuelle Sparbriefe über kooperierende Banken an. Zur Identifikation der individuell besten Lösung suchen wir das Gespräch mit allen Interessierten und konzipieren ein passendes Angebot für die Kommunen, Flächeneigentümer und Bürger vor Ort. Aufgrund unserer langjähren Erfahrung können maximale Flexibilität und schnelle Entscheidungen gewährleistet werden.

Parallel zum Kapital arrangieren und beauftragen wir auch die entsprechenden Bauunternehmen für die Realisierung und entwickeln einen passenden Vertrag für die technische Betriebsführung.

Neben einer Beteiligung können Standortkommunen über Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen am Solarpark partizipieren. Zudem besteht durch den novellierten § 6 im EEG für die Standortkommune die Möglichkeit ab Inbetriebnahme des Solarparks, direkt von der Stromproduktion des Solarparks zu profitieren.

5. Realisierung:

Sobald das entsprechende Kapital gesichert und die Beauftragung der Bauunternehmen erfolgt ist, sind die Voraussetzungen für die Realisierung geschaffen. Bevor die Arbeiten starten, erfolgt eine finale Auswahl der Komponenten und die abschließende Ausführungsplanung. Die schlüsselfertige Realisierung erfolgt sodann unter Beaufsichtigung eines Experten von Seiten der solargrün und endet mit der Abnahme des Solarparks durch den Betreiber.