Sie besitzen zusammenhängende Flächen von mindestens 8 Hektar oder haben Zugang zu Flächen dieser Größe? Und Sie möchten Ihre Flächen gerne zur Erzeugung von Solarstrom verwenden?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen die Machbarkeit und bieten Ihnen auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittene und faire Lösungen an.
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flaechenpruefung@mailsolargruen.de

Für Interessierte Flächeneigentümer:
Mit dem Umbau des deutschen Energiesystems verfolgt die Bundesregierung für die nächsten Jahrzehnte ehrgeizige Ziele. Aus diesem Grunde wird der Bau weiterer Photovoltaik-Projekte ermöglicht, denn Strom aus Sonnenenergie kann günstig und gefahrlos in Deutschland in erheblichem Umfang hergestellt werden. Der Bau von Photovoltaik-Projekten stellt für Grundstückseigentümer eine attraktive Möglichkeit dar, an der Energiewende zu partizipieren. Nachfolgend finden Sie unseren Leitfaden für Grundstückseigentümer – dort haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Leitfaden Für Grundstückseigentümer
Leitfaden Für Grundstücks-
eigentümer
Vorteile eines Photovoltaikparks
Sonnenenergie ist eine unbegrenzt verfügbare und nachhaltige Energiequelle, die in Deutschland einen wichtigen Eckpfeiler der Energiewende bildet.
Durch die Bereitstellung von Flächen für die Realisierung und den Betrieb von Photovoltaikparks tragen Grundstückseigentümer und Gemeinden zu mehr Nachhaltigkeit in Deutschland bei. Eine PV-Anlage leistet außerdem nicht nur einen klimaspezifischen Beitrag, sondern schafft auch Arbeitsplätze. PV-Anlagen werden mit minimalen Versiegelungsgraden am Boden errichtet, benötigen keine beweglichen Teile und verursachen keinen Lärm. Deshalb sind die Belastungen auf die Umwelt minimal. Nach Ablauf der Nutzungsdauer von bspw. 30 Jahren werden die Anlagen zurückgebaut und die Fläche kann wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden.
Die Flächennutzung durch PV-Anlagen ist hoch effizient. Auf einer Grundstücksfläche von 10 Hektar kann eine PV-Anlage mit einer Leistung von rund 13 Megawatt installiert werden. Diese produzieren genug nachhaltigen Strom für jährlich rund 3.250 Haushalte.
Dank stetig sinkender Stromgestehungskosten gilt die Photovoltaik aktuell als günstigste Möglichkeit, Strom zu erzeugen. Auch zukünftigen Prognosen zufolge werden Photovoltaikanlagen, verglichen mit anderen Stromerzeugungstechnologien – insbesondere konventionellen Kraftwerken aber auch anderen regenerativen Technologien –, die deutlich günstigere Alternative sein.
Der Solarpark in Ihrer Gemeinde – aus guten Gründen:
- Aktiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz durch die lokale und regenerative Erzeugung von Strom
- Verantwortliches Handeln für zukünftige Generationen
- Erhöhung der regionalen Biodiversität durch Schaffung neuer Lebensräume im Solarpark und auf dazugehörigen Ausgleichsflächen
- Nachhaltiges Handeln auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Einnahmen durch direkte Beteiligung an Stromerlösen (§6 Erneuerbare-Energien-Gesetz, “EEG“), Steuereinnahmen, Pachtzahlungen oder Beteiligungen und Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Grünpflege sowie Wartung und Instandhaltung.
- Beitrag zur Unabhängigkeit von Energieimporten sowie Erhöhung der Versorgungssicherheit
- Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger
- Touristisches Vermarktungspotential (klimafreundliche oder -neutrale Gemeinde)
- Geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und minimale Versiegelung der Fläche von unter 1%
- solargrün übernimmt gemeinsam mit LichtBlick sämtliche Risiken und Kosten für Planung und Realisierung
Pacht
Deutschlandweit profitieren Grundstückseigentümer bis zu 30 Jahre von einer attraktiven und vertraglich gesicherten Pacht. Solargrün bietet auf die Bedürfnisse des Eigentümers maßgeschneiderte Pachtmodelle an. Außerdem bekommen die Flächeneigner Einmalzahlungen für bestimmte Beeinträchtigungen auf ihrem Grundstück wie Wegebau, Kabeldurchführung und temporäre Nutzungen während der Bauphase.
Vorteile für den Verpächter:
- Vertraglich gesicherte Pachteinnahmen über eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren
- Mögliche Zusatzeinnahmen z.B. im Rahmen der Geländepflege
- Maßgeschneiderte Lösungen wie z.B. Einmalzahlungen
- Unabhängigkeit in schlechten Erntejahren und damit Risikominimierung für den landwirtschaftlichen Betrieb
Welche Grundstücke sind für die Bebauung von Solaranlagen geeignet?
Geeignete Grundstücke im Rahmen der EEG-Förderung, die nur bestimmte Flächen für eine Vergütung zulässt:
- Grundstücksgröße vorzugsweise mindestens 8 Hektar
- Flächen, die sich bereits im Bereich von beschlossenen Bebauungsplänen zur Errichtung von PV-Anlagen befinden
- Flächen entlang von Schienen oder Autobahnen im Bereich von maximal 500 m Entfernung
- Konversionsflächen (zuvor wirtschaftlich, verkehrstechnisch, wohnungsbaulich oder militärisch genutzte Flächen)
- Flächen in ausgewiesenen Gewerbegebieten
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz,
Niedersachen und Sachsen
Geeignete Grundstücke außerhalb der EEG Förderung (PPA-Flächen):
- Zusammenhängende Flächen ab 15 Hektar für die Errichtung von PV-Anlagen, die außerhalb der Förderung durch das EEG realisiert werden.
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Unsere Leistungen
Die Entwicklung von Photovoltaik-Projekten ist der Eckpfeiler unserer Tätigkeit. Der technologische Fortschritt der letzten Jahre in der Solarindustrie und unsere Erfahrung ermöglichen es uns, Projekte zu entwickeln, die in der Lage sind, im Vergleich zu anderen Erzeugungsarten Strom günstiger zu produzieren.
Die Umsetzung eines Solarparks bedarf eines hohen planerischen Aufwands. Während der Bau nur wenige Monate dauert, ist eine präzise und detaillierte Planung erforderlich, um ein Projekt erfolgreich realisieren zu können.
Aus diesem Grunde vereinbaren wir mit den Eigentümern, dass solargrün in Zusammenarbeit mit LichtBlick auf dem gepachteten Grundstück einen Solarpark planen und errichten wird, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Phasen der Projektentwicklung
Die Umsetzung eines Solarparks bedarf eines hohen planerischen Aufwands. Während der Bau nur wenige Monate dauert, ist eine präzise und detaillierte Planung erforderlich, um ein Projekt erfolgreich realisieren zu können. Aus diesem Grunde vereinbaren wir mit den Eigentümern, dass solargrün auf dem gepachteten Grundstück einen Solarpark planen und errichten wird, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Projektidee und Flächensicherung
Solargrün identifiziert, zusammen mit externen Akquisiteuren und in Kooperation mit anderen Projektentwicklern, im gesamten Bundesgebiet geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Üblicherweise können Acker und Weideflächen mit geringen Erträgen (benachteiligte Gebiete), Autobahnrandstreifen, Bahntrassen, Konversionsflächen und Flächen mit ausgewiesenem Bebauungsplan, für die Entwicklung einer PVA in Frage kommen. Wichtig ist generell, dass die Fläche möglichst nicht zu stark geneigt ist und wenig Verschattung aufweist.
Sobald ein geeigneter Standort gefunden ist, wird Kontakt mit den Flächeneigentümern und der Kommune aufgenommen. Kommt es bei den Gesprächen zu einem positiven Ergebnis, schließen wir einen ausgewogenen und fairen Pachtvertrag mit den Flächeneigentümern. Die Flächen bleiben somit im Gemeinde- oder Familienbesitz. Diese Phase nimmt einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch.
2. Projektentwicklung zusammen mit PPA oder EEG-Vergütung
Um die Fläche später bebauen zu dürfen, muss – sofern es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt – ein sogenanntes Bebauungsplanverfahren seitens der Kommune durchgeführt werden. Dieses wird vollständig von solargrün begleitet und koordiniert. Dabei wird beispielweise neben den Fachbehörden auch die Öffentlichkeit beteiligt und der notwendige naturschutzfachliche Ausgleichsbedarf bestimmt. Hier gehen wir gerne über den behördlichen Mindeststandard hinaus, um den Eingriff in Natur und Landschaft bestmöglich zu kompensieren. Sämtliche Kosten, die in dieser Phase entstehen, werden selbstverständlich von solargrün getragen.
Mit der Genehmigungsreife und der abgeschlossenen technischen Detailplanung wird die Vergütungsform für die Produktion des erzeugten Stroms sichergestellt. Aktuell gibt es diesbezüglich grundsätzlich zwei Vermarktungsmöglichkeiten. Die Teilnahme an der staatlichen geregelten und im Wettbewerb stattfindenden EEG – Ausschreibung oder alternativ die freie Vermarktung über Ausschreibung und Abschluss eines langfristigen Stromabnahmevertrages (Power Purchase Agreement oder kurz “PPA“) mit einem bonitätsstarken Partner.
Diese Phase nimmt ca. 12 Monate in Anspruch.
3. Finanzierung, Beteiligung und Übergabe des Projekts an LichtBlick
Durch die starke Partnerschaft mit der LichtBlick ist solargrün bestens für die Entwicklung und den langfristigen Betrieb von Solarprojekten aufgestellt. Wir greifen auf die Eigenmittel der LichtBlick Gruppe zurück, wodurch wir eine schnelle und reibungslose sowie eigenständige Projektabwicklung sicherstellen können.
Wir bieten eine Vielzahl an individuellen Beteiligungsmöglichkeiten. Die Bandbreite der individuellen Beteiligungsmöglichkeiten erstreckt sich von direkten Beteiligungsmöglichkeiten seitens der Kommunen und ihrer regionalen Stadtwerke über Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zu privaten Investoren. Darüber hinaus bieten wir auch indirekte Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielsweise projektindividuelle Sparbriefe über kooperierende Banken an.
Zur Identifizierung der individuell besten Lösung suchen wir das Gespräch mit allen Interessierten und konzipieren ein passendes Angebot für die Kommune, Flächeneigentümer, Vereinsmitglieder und Bürger vor Ort. Aufgrund der langjähren Erfahrung können maximale Flexibilität und schnelle Entscheidungen gewährleistet werden.
In dieser Projektphase wird das Projekt an unsere Muttergesellschaft LichtBlick übergeben, die sowohl die Realisierung als auch den Betrieb der PVA übernimmt.
Solargrün bleibt weiterhin Ihr Ansprechpartner in jeglichen Angelegenheiten.
4. Realisierung
Die Bauphase wird vollständig von unserer Muttergesellschaft LichtBlick gesteuert und überwacht. Sie übernimmt alle Risiken der Realisierung. solargrün bleibt als Teil des Realisierungsteams weiterhin Ihr verlässlicher Ansprechpartner vor Ort und sorgt dafür, dass regionale Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden, sodass auch in dieser Phase ein Maximum an lokaler Wertschöpfung generiert wird.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und der engen Zusammenarbeit mit LichtBlick können wir höchste Qualität und Effizienz bei der Realisierung garantieren.
Die Realisierung selbst beginnt mit bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Errichtung von Zufahrtswegen für die Bauarbeiten. Anschließend erfolgt die Installation der Unterkonstruktion. Die Gründung erfolgt hierbei in der Regel durch Rammen von Stahl oder Aluminium-Pfählen und somit ohne Betonfundament. Dadurch wird eine Flächenversiegelung minimiert und auch ein rückstandsloser Rückbau gewährleistet. Sobald die Unterkonstruktion steht, wird mit der Montage der Solarmodule und Wechselrichter begonnen. Anschließend erfolgt die vollständige Verkabelung sowie die Inbetriebnahme.
Die Bauphase dauert zwischen 2 und 6 Monaten.
5. Betrieb von LichtBlick
Nach der erfolgreichen Realisierung übernimmt LichtBlick den Betrieb all unserer entwickelten Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dank der qualitativ hochwertigen Anlagentechnik und unserer langjährigen Erfahrung sichern wir eine Betriebsdauer von mindestens 30 Jahren. Zum Ende der festgelegten Betriebszeit kann mit gegenseitiger Zustimmung die Nutzung verlängert werden.
Solargrün bleibt auch während des Betriebs weiterhin als Ansprechpartner an Ihrer Seite. Für die notwendige Grünpflege des Solarparks setzen wir dabei gezielt auf die Vernetzung mit lokalen Landwirten, die diese Tätigkeit übernehmen.
Weitere Aufgaben der Betriebsführung sind die Wartung und Inspektion der Anlage sowie dessen Fernüberwachung, um etwaige Störungen kurzfristig beseitigen zu können. Hier profitieren wir von unserer langjährigen Erfahrung und einem hervorragenden Netzwerk an Spezialisten, die jeder Herausforderung vor Ort gewachsen sind.
6. Rückbau des Solarparks
Am Ende des Lebenszyklus eines Solarparks steht der vollständige Rückbau, so dass die Fläche wieder ohne jegliche Einschränkungen bewirtschaftet werden kann. Dies ergibt sich zum einen aus der Baugenehmigung, zum anderen ist die Rückbauverpflichtung auch im Pachtvertrag geregelt. Sämtliche verbaute Komponenten werden nach dem Rückbau weiter genutzt oder gemäß gesetzlichen Bestimmungen dem Recycling zugeführt. Selbstverständlich trägt der Betreiber LichtBlick sämtliche hierbei entstehende Kosten. Die Rückbaukosten bzw. die Rückbauverpflichtung ist dabei mehrfach abgesichert.
Ihre Vorteile
Darum ist solargrün ihr
richtiger Partner
Bei uns steht Ihr Projekt im Fokus – das gesamte Team inklusive Geschäftsführung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wir gewährleisten schnelle Entscheidungen sowie einen unkomplizierten, flexiblen und lösungsorientierten Umgang.
Regionalität ist uns wichtig. Wann immer möglich, werden regionale Unternehmen bei der Vergabe bevorzugt.
Langjährige Erfahrung bei der Entwicklung von Photovoltaikprojekten sowie flexible und maßgeschneiderte Beteiligungs-
möglichkeiten zeichnen uns aus.
Solargrün geht freiwillig über regulatorische Vorgaben bei der Entwicklung Ihres Projekts hinaus.
Sämtliche Risiken und Kosten während der Planungs- und Realisierungsphase werden von solargrün übernommen.
Mit LichtBlick hat die solargrün einen finanzstarken Abnehmer für die entwickelten Projekte und kann die Projekte eigenständig umsetzen – die starke Kapitalbasis der LichtBlick Gruppe ermöglicht es die entwickelten Projekte zu halten und zu bauen.
Dank unserer Zusammenarbeit mit LichtBlick können wir garantieren, dass der erzeugte Strom direkt in das Versorgungsnetz der LichtBlick Gruppe fließt, um Millionen Haushalte deutschlandweit mit 100 % Ökostrom zu versorgen.
Von der Idee über die Projektentwicklung bis hin zum Betrieb – alles aus einer Hand! solargrün bleibt über die gesamte Projektdauer hinweg Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.