Sie besitzen zusammenhängende Flächen von mindestens 8 Hektar oder haben Zugang zu Flächen dieser Größe? Und Sie möchten Ihre Flächen gerne zur Erzeugung von Solarstrom verwenden?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen die Machbarkeit und bieten Ihnen auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittene und faire Lösungen an.
+49 (0) 6732 27 29 493
flaechenpruefung@mailsolargruen.de
Für Interessierte Flächeneigentümer:
Mit dem Umbau des deutschen Energiesystems verfolgt die Bundesregierung für die nächsten Jahrzehnte ehrgeizige Ziele. Aus diesem Grunde wird der Bau weiterer Photovoltaik-Projekte ermöglicht, denn Strom aus Sonnenenergie kann günstig und gefahrlos in Deutschland in erheblichem Umfang hergestellt werden. Der Bau von Photovoltaik-Projekten stellt für Grundstückseigentümer eine attraktive Möglichkeit dar, an der Energiewende zu partizipieren. Nachfolgend finden Sie unseren Leitfaden für Grundstückseigentümer – dort haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Leitfaden Für Grundstückseigentümer
Leitfaden Für Grundstücks-
eigentümer
Vorteile eines Photovoltaikparks
Durch die Bereitstellung von Flächen für die Realisierung und den Betrieb von Photovoltaikparks tragen Grundstückseigentümer und Gemeinden zu mehr Nachhaltigkeit in Deutschland bei. Eine Photovolatik-Anlage leistet außerdem nicht nur einen klimaspezifischen Beitrag, sondern schafft auch Arbeitsplätze. Photovolatik-Anlagen werden am Boden errichtet, benötigen keine beweglichen Teile und verursachen keinen Lärm. Deshalb sind die Belastungen auf die Umwelt minimal. Nach Ablauf der Nutzungsdauer von bspw. 30 Jahren werden die Anlagen zurück gebaut und die Fläche kann wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden.
Die Flächennutzung durch PV-Anlagen ist hoch effizient. Auf einer Grundstücksfläche von 10 Hektar kann eine PV-Anlage mit einer Leistung von rund 10 Megawatt installiert werden. Diese produzieren genug nachhaltigen Strom für jährlich rund 2.500 Haushalte.
Pacht
Vorteile für den Verpächter:
- Vertraglich gesicherte Pachteinnahmen über eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren
- Mögliche Zusatzeinnahmen z.B. im Rahmen der Geländepflege
- Maßgeschneiderte Lösungen wie z.B. Einmalzahlungen
- Unabhängigkeit in schlechten Erntejahren und damit Risikominimierung für den landwirtschaftlichen Betrieb
Welche Grundstücke sind für die Bebauung von Solaranlagen geeignet?
Geeignete Grundstücke im Rahmen der EEG-Förderung, die nur bestimmte Flächen für eine Vergütung zulässt:
- Grundstücksgröße vorzugsweise mindestens 8 Hektar
- Flächen, die sich bereits im Bereich von beschlossenen Bebauungsplänen zur Errichtung von PV-Anlagen befinden
- Flächen entlang von Schienen oder Autobahnen im Bereich von maximal 500 m Entfernung
- Konversionsflächen (zuvor wirtschaftlich, verkehrstechnisch, wohnungsbaulich oder militärisch genutzte Flächen)
- Flächen in ausgewiesenen Gewerbegebieten
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz,
Niedersachen und Sachsen
Geeignete Grundstücke außerhalb der EEG Förderung (PPA-Flächen):
- Zusammenhängende Flächen ab 15 Hektar für die Errichtung von PV-Anlagen, die außerhalb der Förderung durch das EEG realisiert werden.
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Unsere Leistungen
Landschafts- und Naturverträglichkeit sowie sonstige Restriktionen werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für jedes Projekt bereits in einer sehr frühen Phase von unseren Spezialisten geprüft, um eine hohe Realisierbarkeit sicher zu stellen.
solargrün beantragt alle erforderlichen Genehmigungen. Wir übernehmen die Bauleitplanung bis zum Bauantrag und kümmern uns um den gesamten Prozess der Anbindung des Solarparks an das Stromnetz. Auch für die Planung und den Bau sind wir verantwortlich.
Grundstückseigentümer können beispielsweise 30 Jahre lang eine jährliche Vergütung für die Nutzung des Grundstücks oder eine Sofortpacht am Anfang der Betriebszeit erhalten.
solargrün übernimmt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Genehmigung, Bauleitplanung bis zum Bauantrag, Konzeption, dem Bau, der Instandhaltung und auch der Demontage der PV-Anlage nach Ablauf der Nutzungsdauer. Die gepachteten Grundstücke werden anschließend im ursprünglichen Zustand an den Eigentümer zurückgegeben.
Phasen der Projektentwicklung
1. Projektidee und Flächensicherung
Für die Identifikation von geeigneten Flächen kommen Geoinformationssysteme zum Einsatz. Daraus lassen sich wertvolle Informationen gewinnen, wie beispielsweise, ob es sich um geschützte Landschaften wie etwa ein Naturschutzgebiet handelt, und ob etwaige Konflikte frühzeitig erkannt und vermieden werden können.
Sobald ein geeigneter Standort gefunden ist, wird Kontakt mit den Flächeneigentümern und der Kommune aufgenommen. Kommt es bei den Gesprächen zu einem positiven Ergebnis, schließen wir einen ausgewogenen und fairen Pachtvertrag mit den Flächeneigentümern. Die Flächen bleiben somit im Gemeinde- oder Familienbesitz. Diese Phase nimmt einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch.
2. Projektentwicklung zusammen mit PPA oder EEG-Vergütung
Die wesentlichen Rahmenbedingungen wie der Netzanschluss, die Kabeltrasse vom Solarpark zum Netzanschluss, die Flächengröße und die technische Detailplanung werden festgelegt und gesichert. Zur technischen Detailplanung gehört die Auswahl der entsprechenden Komponenten wie auch die Bestimmung eines funktionalen Layouts für eine effiziente Stromerzeugung.
Um die Fläche später bebauen zu dürfen, muss ein sogenanntes Bebauungsplanverfahren seitens der Kommune durchgeführt werden. Dieses wird vollständig von solargrün begleitet und koordiniert. Dabei wird beispielweise neben den Fachbehörden auch die Öffentlichkeit beteiligt und der notwendige naturschutzfachliche Ausgleichsbedarf bestimmt. Hier gehen wir gerne über den behördlichen Mindeststandard hinaus, um den Eingriff in Natur und Landschaft bestmöglich zu kompensieren.
Sämtliche Kosten, die in dieser Phase entstehen, werden selbstverständlich von solargrün getragen.
Soweit der Solarpark den Flächenkriterien des EEG entspricht und eine EEG-Vergütung angestrebt wird, wird in dieser Phase auch an dem EEG-Ausschreibungsverfahren teilgenommen. Ist dagegen keine gesetzliche Vergütungsregelung angestrebt, werden Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Stromliefervertrages (“PPA“) mit einem bonitätsstarken Abnehmer geführt.
Diese Phase nimmt ca. 12 Monate in Anspruch.
3. Finanzierung und Beteiligung
Zur Identifikation der individuell besten Lösung suchen wir das Gespräch mit allen Interessierten und konzipieren ein passendes Angebot für die Kommunen, Flächeneigentümer und Bürger vor Ort. Aufgrund der langjähren Erfahrung können maximale Flexibilität und schnelle Entscheidungen gewährleistet werden.
Neben einer Beteiligung können Standortkommunen über Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen am Solarpark partizipieren. Zudem besteht durch den novellierten § 6 im EEG die Möglichkeit für die Standortkommune ab Inbetriebnahme des Solarparks, direkt von der Stromproduktion des Solarparks zu profitieren.
4. Realisierung
Besonderes Augenmerk legen wir darauf, dass Unternehmen aus der Region bei der Auftragsvergabe zum Zuge kommen, damit auch in dieser Phase ein Maximum an lokaler Wertschöpfung generiert wird. Zum Einsatz kommen ausnahmslos bewährte und erprobte und von den Investoren und Banken als finanzierungsfähig angesehene Komponenten namhafter Hersteller. Die Bauphase dauert zwischen 2 und 6 Monaten.
Die Realisierung selbst beginnt mit bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Errichtung von Zufahrtswegen für die Bauarbeiten. Anschließend erfolgt die Installation der Unterkonstruktion. Die Gründung erfolgt hierbei in der Regel durch Rammen von Stahl oder Aluminium-Pfählen und somit ohne Betonfundament. Dadurch wird eine Flächenversiegelung minimiert und auch ein rückstandsloser Rückbau gewährleistet. Sobald die Unterkonstruktion steht, wird mit der Montage der Solarmodule und Wechselrichter begonnen. Anschließend erfolgt die vollständige Verkabelung, bevor die Inbetriebnahme zusammen mit dem zuständigen Netzbetreiber durchgeführt wird.