Flächeneigner

Sie besitzen zusammenhängende Flächen von mindestens 8 Hektar oder haben Zugang zu Flächen dieser Größe? Und Sie möchten Ihre Flächen gerne zur Erzeugung von Solarstrom verwenden?

Dafür können Sie beispielsweise eine attraktive jährliche Vergütung über 30 Jahre oder eine Einmalzahlung am Anfang der Betriebszeit des Solarparks bekommen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen die Machbarkeit und bieten Ihnen auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittene und faire Lösungen an.

+49 (0) 6732 27 29 493
flaechenpruefung@mailsolargruen.de

Für Interessierte Flächeneigentümer:

Mit dem Umbau des deutschen Energiesystems verfolgt die Bundesregierung für die nächsten Jahrzehnte ehrgeizige Ziele. Aus diesem Grunde wird der Bau weiterer Photovoltaik-Projekte ermöglicht, denn Strom aus Sonnenenergie kann günstig und gefahrlos in Deutschland in erheblichem Umfang hergestellt werden. Der Bau von Photovoltaik-Projekten stellt für Grundstückseigentümer eine attraktive Möglichkeit dar, an der Energiewende zu partizipieren. Nachfolgend finden Sie unseren Leitfaden für Grundstückseigentümer – dort haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Leitfaden Für Grundstückseigentümer

Leitfaden Für Grundstücks-
eigentümer

Vorteile eines Photovoltaikparks

Sonnenenergie ist eine unbegrenzt verfügbare und nachhaltige Energiequelle, die in Deutschland einen wichtigen Eckpfeiler der Energiewende bildet.

Durch die Bereitstellung von Flächen für die Realisierung und den Betrieb von Photovoltaikparks tragen Grundstückseigentümer und Gemeinden zu mehr Nachhaltigkeit in Deutschland bei. Eine Photovolatik-Anlage leistet außerdem nicht nur einen klimaspezifischen Beitrag, sondern schafft auch Arbeitsplätze. Photovolatik-Anlagen werden am Boden errichtet, benötigen keine beweglichen Teile und verursachen keinen Lärm. Deshalb sind die Belastungen auf die Umwelt minimal. Nach Ablauf der Nutzungsdauer von bspw. 30 Jahren werden die Anlagen zurück gebaut und die Fläche kann wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden.

Die Flächennutzung durch PV-Anlagen ist hoch effizient. Auf einer Grundstücksfläche von 10 Hektar kann eine PV-Anlage mit einer Leistung von rund 13 Megawatt installiert werden. Diese produzieren genug nachhaltigen Strom für jährlich rund 3.250 Haushalte.

Dank stetig sinkender Stromgestehungskosten gilt die Photovoltaik aktuell als günstigste Möglichkeit, Strom zu erzeugen. Auch zukünftigen Prognosen zufolge werden Photovoltaikanlagen, verglichen mit anderen Stromerzeugungstechnologien – insbesondere konventionellen Kraftwerken aber auch anderen regenerativen Technologien –, die deutlich günstigere Alternative sein.

Pacht

Deutschlandweit profitieren Grundstückseigentümer bis zu 30 Jahre von einer attraktiven und vertraglich gesicherten Pacht. solargrün bietet auf die Bedürfnisse des Eigentümers maßgeschneiderte Pachtmodelle an. Außerdem bekommen die Flächeneigner Einmalzahlungen für bestimmte Beeinträchtigungen auf ihrem Grundstück wie Wegebau, Kabeldurchführung und temporäre Nutzungen während der Bauphase.
 

Vorteile für den Verpächter:
  • Vertraglich gesicherte Pachteinnahmen über eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren
  • Mögliche Zusatzeinnahmen z.B. im Rahmen der Geländepflege
  • Maßgeschneiderte Lösungen wie z.B. Einmalzahlungen
  • Unabhängigkeit in schlechten Erntejahren und damit Risikominimierung für den landwirtschaftlichen Betrieb

Welche Grundstücke sind für die Bebauung von Solaranlagen geeignet?

Geeignete Grundstücke im Rahmen der EEG-Förderung, die nur bestimmte Flächen für eine Vergütung zulässt:
  • Grundstücksgröße vorzugsweise mindestens 8 Hektar
  • Flächen, die sich bereits im Bereich von beschlossenen Bebauungsplänen zur Errichtung von PV-Anlagen befinden
  • Flächen entlang von Schienen oder Autobahnen im Bereich von maximal 500 m Entfernung
  • Konversionsflächen (zuvor wirtschaftlich, verkehrstechnisch, wohnungsbaulich oder militärisch genutzte Flächen)
  • Flächen in ausgewiesenen Gewerbegebieten
  • Landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz,
    Niedersachen und Sachsen

 

Geeignete Grundstücke außerhalb der EEG Förderung (PPA-Flächen):
  • Zusammenhängende Flächen ab 15 Hektar für die Errichtung von PV-Anlagen, die außerhalb der Förderung durch das EEG realisiert werden.
Haben Sie Interesse an der Verpachtung ihres Grundstücks oder Fragen dazu? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Unsere Leistungen

solargrün steht den Eigentümern als langfristiger und verlässlicher Partner zur Verfügung. Wir pflegen eine intensive Kommunikation über die gesamte Projektdauer und halten die Flächeneigentümer stets informiert – von der Planungsphase, über die Bauzeit bis hin zum Betrieb der PV-Anlage.

Landschafts- und Naturverträglichkeit sowie sonstige Restriktionen werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für jedes Projekt bereits in einer sehr frühen Phase von unseren Spezialisten geprüft, um eine hohe Realisierbarkeit sicher zu stellen.

solargrün beantragt alle erforderlichen Genehmigungen. Wir übernehmen die Bauleitplanung bis zum Bauantrag und kümmern uns um den gesamten Prozess der Anbindung des Solarparks an das Stromnetz. Auch für die Planung und den Bau sind wir verantwortlich. Grundstückseigentümer können beispielsweise 30 Jahre lang eine jährliche Vergütung für die Nutzung des Grundstücks oder eine Sofortpacht am Anfang der Betriebszeit erhalten.

solargrün übernimmt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Genehmigung, Bauleitplanung bis zum Bauantrag, Konzeption, dem Bau, der Instandhaltung und auch der Demontage der PV-Anlage nach Ablauf der Nutzungsdauer. Die gepachteten Grundstücke werden anschließend im ursprünglichen Zustand an den Eigentümer zurückgegeben.

Phasen der Projektentwicklung

Die Umsetzung eines Solarparks bedarf eines hohen planerischen Aufwands. Während der Bau nur wenige Monate dauert, ist eine präzise und detaillierte Planung erforderlich, um ein Projekt erfolgreich realisieren zu können. Aus diesem Grunde vereinbaren wir mit den Eigentümern, dass solargrün auf dem gepachteten Grundstück einen Solarpark planen und errichten wird, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Projektidee und Flächensicherung
solargrün identifiziert, zusammen mit externen Akquisiteuren und in Kooperation mit anderen Projektentwicklern, im gesamten Bundesgebiet geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Üblicherweise können Acker und Weideflächen mit geringen Erträgen (benachteiligte Gebiete), Autobahnrandstreifen, Bahntrassen, Konversionsflächen und Flächen mit ausgewiesenem Bebauungsplan, für die Entwicklung einer PVA in Frage kommen. Wichtig ist generell, dass die Fläche möglichst nicht zu stark geneigt ist und wenig Verschattung aufweist.

Sobald ein geeigneter Standort gefunden ist, wird Kontakt mit den Flächeneigentümern und der Kommune aufgenommen. Kommt es bei den Gesprächen zu einem positiven Ergebnis, schließen wir einen ausgewogenen und fairen Pachtvertrag mit den Flächeneigentümern. Die Flächen bleiben somit im Gemeinde- oder Familienbesitz. Diese Phase nimmt einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch.

2. Projektentwicklung zusammen mit PPA oder EEG-Vergütung
Die Planungs- und Genehmigungsphase ist zum einen geprägt von der technischen Ausführungsplanung des Solarparks und zum anderen vom vorgelagerten Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren. Die wesentlichen Rahmenbedingungen wie der Netzanschluss, die Kabeltrasse vom Solarpark zum Netzanschluss, die Flächengröße und die technische Detailplanung werden festgelegt und gesichert. Zur technischen Detailplanung gehört die Auswahl der entsprechenden Komponenten wie auch die Bestimmung eines funktionalen Layouts für eine effiziente Stromerzeugung.

Um die Fläche später bebauen zu dürfen, muss – sofern es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt – ein sogenanntes Bebauungsplanverfahren seitens der Kommune durchgeführt werden. Dieses wird vollständig von solargrün begleitet und koordiniert. Dabei wird beispielweise neben den Fachbehörden auch die Öffentlichkeit beteiligt und der notwendige naturschutzfachliche Ausgleichsbedarf bestimmt. Hier gehen wir gerne über den behördlichen Mindeststandard hinaus, um den Eingriff in Natur und Landschaft bestmöglich zu kompensieren. Sämtliche Kosten, die in dieser Phase entstehen, werden selbstverständlich von solargrün getragen.

Mit der Genehmigungsreife und der abgeschlossenen technischen Detailplanung wird die Vergütungsform für die Produktion des erzeugten Stroms sichergestellt. Aktuell gibt es diesbezüglich grundsätzlich zwei Vermarktungsmöglichkeiten. Die Teilnahme an der staatlichen geregelten und im Wettbewerb stattfindenden EEG – Ausschreibung oder alternativ die freie Vermarktung über Ausschreibung und Abschluss eines langfristigen Stromabnahmevertrages (Power Purchase Agreement oder kurz “PPA“) mit einem bonitätsstarken Partner.

Diese Phase nimmt ca. 12 Monate in Anspruch.

3. Finanzierung, Beteiligung und Übergabe des Projekts an LichtBlick

Durch die starke Partnerschaft mit der LichtBlick ist solargrün bestens für die Entwicklung und den langfristigen Betrieb von Solarprojekten aufgestellt. Wir greifen auf die Eigenmittel der LichtBlick Gruppe zurück, wodurch wir eine schnelle und reibungslose sowie eigenständige Projektabwicklung sicherstellen können.

Wir bieten eine Vielzahl an individuellen Beteiligungsmöglichkeiten. Die Bandbreite der individuellen Beteiligungsmöglichkeiten erstreckt sich von direkten Beteiligungsmöglichkeiten seitens der Kommunen und ihrer regionalen Stadtwerke über Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zu privaten Investoren. Darüber hinaus bieten wir auch indirekte Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielsweise projektindividuelle Sparbriefe über kooperierende Banken an.

Zur Identifizierung der individuell besten Lösung suchen wir das Gespräch mit allen Interessierten und konzipieren ein passendes Angebot für die Kommune, Flächeneigentümer, Vereinsmitglieder und Bürger vor Ort. Aufgrund der langjähren Erfahrung können maximale Flexibilität und schnelle Entscheidungen gewährleistet werden.

In dieser Projektphase wird das Projekt an unsere Muttergesellschaft LichtBlick übergeben, die sowohl die Realisierung als auch den Betrieb der PVA übernimmt.

solargrün bleibt weiterhin Ihr Ansprechpartner in jeglichen Angelegenheiten.

4. Realisierung

Die Bauphase wird vollständig von unserer Muttergesellschaft LichtBlick gesteuert und überwacht. Sie übernimmt alle Risiken der Realisierung. solargrün bleibt als Teil des Realisierungsteams weiterhin Ihr verlässlicher Ansprechpartner vor Ort und sorgt dafür, dass regionale Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden, sodass auch in dieser Phase ein Maximum an lokaler Wertschöpfung generiert wird.

Dank unserer langjährigen Erfahrung und der engen Zusammenarbeit mit LichtBlick können wir höchste Qualität und Effizienz bei der Realisierung garantieren.

Die Realisierung selbst beginnt mit bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Errichtung von Zufahrtswegen für die Bauarbeiten. Anschließend erfolgt die Installation der Unterkonstruktion. Die Gründung erfolgt hierbei in der Regel durch Rammen von Stahl oder Aluminium-Pfählen und somit ohne Betonfundament. Dadurch wird eine Flächenversiegelung minimiert und auch ein rückstandsloser Rückbau gewährleistet. Sobald die Unterkonstruktion steht, wird mit der Montage der Solarmodule und Wechselrichter begonnen. Anschließend erfolgt die vollständige Verkabelung sowie die Inbetriebnahme.

Die Bauphase dauert zwischen 2 und 6 Monaten.

5. Betrieb

Nach der erfolgreichen Realisierung übernimmt LichtBlick den Betrieb all unserer entwickelten Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dank der qualitativ hochwertigen Anlagentechnik und unserer langjährigen Erfahrung sichern wir eine Betriebsdauer von mindestens 30 Jahren. Zum Ende der festgelegten Betriebszeit kann mit gegenseitiger Zustimmung die Nutzung verlängert werden.

solargrün bleibt auch während des Betriebs weiterhin als Ansprechpartner an Ihrer Seite. Für die notwendige Grünpflege des Solarparks setzen wir dabei gezielt auf die Vernetzung mit lokalen Landwirten, die diese Tätigkeit übernehmen.

Weitere Aufgaben der Betriebsführung sind die Wartung und Inspektion der Anlage sowie dessen Fernüberwachung, um etwaige Störungen kurzfristig beseitigen zu können. Hier profitieren wir von unserer langjährigen Erfahrung und einem hervorragenden Netzwerk an Spezialisten, die jeder Herausforderung vor Ort gewachsen sind.

6. Rückbau des Solarparks

Am Ende des Lebenszyklus eines Solarparks steht der vollständige Rückbau, so dass die Fläche wieder ohne jegliche Einschränkungen bewirtschaftet werden kann. Dies ergibt sich zum einen aus der Baugenehmigung, zum anderen ist die Rückbauverpflichtung auch im Pachtvertrag geregelt. Sämtliche verbaute Komponenten werden nach dem Rückbau weiter genutzt oder gemäß gesetzlichen Bestimmungen dem Recycling zugeführt. Selbstverständlich trägt der Betreiber LichtBlick sämtliche hierbei entstehende Kosten. Die Rückbaukosten bzw. die Rückbauverpflichtung ist dabei mehrfach abgesichert.