Flächeneigentümer

Sie besitzen zusammenhängende Flächen von mindestens 8 Hektar oder haben Zugang zu Flächen dieser Größe? Und Sie möchten Ihre Flächen gerne zur Erzeugung von Solarstrom verwenden?

Dafür können Sie beispielsweise eine attraktive jährliche Vergütung über 30 Jahre oder eine Einmalzahlung am Anfang der Betriebszeit des Solarparks bekommen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen die Machbarkeit und bieten Ihnen auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittene und faire Lösungen an.

+49 (0) 6732 27 29 493
flaechenpruefung@mailsolargruen.de

Für Interessierte Flächeneigentümer:

Mit dem Umbau des deutschen Energiesystems verfolgt die Bundesregierung für die nächsten Jahrzehnte ehrgeizige Ziele. Aus diesem Grunde wird der Bau weiterer Photovoltaik-Projekte ermöglicht, denn Strom aus Sonnenenergie kann günstig und gefahrlos in Deutschland in erheblichem Umfang hergestellt werden. Der Bau von Photovoltaik-Projekten stellt für Grundstückseigentümer eine attraktive Möglichkeit dar, an der Energiewende zu partizipieren. Nachfolgend finden Sie unseren Leitfaden für Grundstückseigentümer – dort haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Leitfaden Für Grundstückseigentümer

Leitfaden Für Grundstücks-
eigentümer

Vorteile eines Photovoltaikparks

Sonnenenergie ist eine unbegrenzt verfügbare und nachhaltige Energiequelle, die in Deutschland einen wichtigen Eckpfeiler der Energiewende bildet.

Durch die Bereitstellung von Flächen für die Realisierung und den Betrieb von Photovoltaikparks tragen Grundstückseigentümer und Gemeinden zu mehr Nachhaltigkeit in Deutschland bei. Eine Photovolatik-Anlage leistet außerdem nicht nur einen klimaspezifischen Beitrag, sondern schafft auch Arbeitsplätze. Photovolatik-Anlagen werden am Boden errichtet, benötigen keine beweglichen Teile und verursachen keinen Lärm. Deshalb sind die Belastungen auf die Umwelt minimal. Nach Ablauf der Nutzungsdauer von bspw. 30 Jahren werden die Anlagen zurück gebaut und die Fläche kann wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt werden.
Die Flächennutzung durch PV-Anlagen ist hoch effizient. Auf einer Grundstücksfläche von 10 Hektar kann eine PV-Anlage mit einer Leistung von rund 10 Megawatt installiert werden. Diese produzieren genug nachhaltigen Strom für jährlich rund 2.500 Haushalte.

Pacht

Deutschlandweit profitieren Grundstückseigentümer bis zu 30 Jahre von einer attraktiven und vertraglich gesicherten Pacht. solargrün bietet auf die Bedürfnisse des Eigentümers maßgeschneiderte Pachtmodelle an. Außerdem bekommen die Flächeneigner Einmalzahlungen für bestimmte Beeinträchtigungen auf ihrem Grundstück wie Wegebau, Kabeldurchführung und temporäre Nutzungen während der Bauphase.
 

Vorteile für den Verpächter:
  • Vertraglich gesicherte Pachteinnahmen über eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren
  • Mögliche Zusatzeinnahmen z.B. im Rahmen der Geländepflege
  • Maßgeschneiderte Lösungen wie z.B. Einmalzahlungen
  • Unabhängigkeit in schlechten Erntejahren und damit Risikominimierung für den landwirtschaftlichen Betrieb

Welche Grundstücke sind für die Bebauung von Solaranlagen geeignet?

Geeignete Grundstücke im Rahmen der EEG-Förderung, die nur bestimmte Flächen für eine Vergütung zulässt:
  • Grundstücksgröße vorzugsweise mindestens 8 Hektar
  • Flächen, die sich bereits im Bereich von beschlossenen Bebauungsplänen zur Errichtung von PV-Anlagen befinden
  • Flächen entlang von Schienen oder Autobahnen im Bereich von maximal 500 m Entfernung
  • Konversionsflächen (zuvor wirtschaftlich, verkehrstechnisch, wohnungsbaulich oder militärisch genutzte Flächen)
  • Flächen in ausgewiesenen Gewerbegebieten
  • Landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz,
    Niedersachen und Sachsen

 

Geeignete Grundstücke außerhalb der EEG Förderung (PPA-Flächen):
  • Zusammenhängende Flächen ab 15 Hektar für die Errichtung von PV-Anlagen, die außerhalb der Förderung durch das EEG realisiert werden.
Haben Sie Interesse an der Verpachtung ihres Grundstücks oder Fragen dazu? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Unsere Leistungen

solargrün steht den Eigentümern als langfristiger und verlässlicher Partner zur Verfügung. Wir pflegen eine intensive Kommunikation über die gesamte Projektdauer und halten die Flächeneigentümer stets informiert – von der Planungsphase, über die Bauzeit bis hin zum Betrieb der PV-Anlage.

Landschafts- und Naturverträglichkeit sowie sonstige Restriktionen werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für jedes Projekt bereits in einer sehr frühen Phase von unseren Spezialisten geprüft, um eine hohe Realisierbarkeit sicher zu stellen.

solargrün beantragt alle erforderlichen Genehmigungen. Wir übernehmen die Bauleitplanung bis zum Bauantrag und kümmern uns um den gesamten Prozess der Anbindung des Solarparks an das Stromnetz. Auch für die Planung und den Bau sind wir verantwortlich.

Grundstückseigentümer können beispielsweise 30 Jahre lang eine jährliche Vergütung für die Nutzung des Grundstücks oder eine Sofortpacht am Anfang der Betriebszeit erhalten.

solargrün übernimmt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Genehmigung, Bauleitplanung bis zum Bauantrag, Konzeption, dem Bau, der Instandhaltung und auch der Demontage der PV-Anlage nach Ablauf der Nutzungsdauer. Die gepachteten Grundstücke werden anschließend im ursprünglichen Zustand an den Eigentümer zurückgegeben.

Phasen der Projektentwicklung

Die Umsetzung eines Solarparks bedarf eines hohen planerischen Aufwands. Während der Bau nur wenige Monate dauert, ist eine präzise und detaillierte Planung erforderlich, um ein Projekt erfolgreich realisieren zu können. Aus diesem Grunde vereinbaren wir mit den Eigentümern, dass solargrün auf dem gepachteten Grundstück einen Solarpark planen und errichten wird, wenn alle erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Projektidee und Flächensicherung
solargrün identifiziert, zusammen mit externen Akquisiteuren und in Kooperation mit anderen Projektentwicklern, im gesamten Bundesgebiet geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Üblicherweise können Acker und Weideflächen mit geringen Erträgen (benachteiligte Gebiete), Autobahnrandstreifen, Bahntrassen, Konversionsflächen und Flächen mit ausgewiesenem Bebauungsplan, für die Entwicklung einer Photovolatik-Freiflächenanlage in Frage kommen. Wichtig ist generell, dass die Fläche möglichst nicht zu stark geneigt ist und wenig Verschattung aufweist.

Für die Identifikation von geeigneten Flächen kommen Geoinformationssysteme zum Einsatz. Daraus lassen sich wertvolle Informationen gewinnen, wie beispielsweise, ob es sich um geschützte Landschaften wie etwa ein Naturschutzgebiet handelt, und ob etwaige Konflikte frühzeitig erkannt und vermieden werden können.

Sobald ein geeigneter Standort gefunden ist, wird Kontakt mit den Flächeneigentümern und der Kommune aufgenommen. Kommt es bei den Gesprächen zu einem positiven Ergebnis, schließen wir einen ausgewogenen und fairen Pachtvertrag mit den Flächeneigentümern. Die Flächen bleiben somit im Gemeinde- oder Familienbesitz. Diese Phase nimmt einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch.

2. Projektentwicklung zusammen mit PPA oder EEG-Vergütung
Die Planungs- und Genehmigungsphase ist zum einen geprägt von der technischen Ausführungsplanung des Solarparks und zum anderen vom notwendigen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren.

Die wesentlichen Rahmenbedingungen wie der Netzanschluss, die Kabeltrasse vom Solarpark zum Netzanschluss, die Flächengröße und die technische Detailplanung werden festgelegt und gesichert. Zur technischen Detailplanung gehört die Auswahl der entsprechenden Komponenten wie auch die Bestimmung eines funktionalen Layouts für eine effiziente Stromerzeugung.

Um die Fläche später bebauen zu dürfen, muss ein sogenanntes Bebauungsplanverfahren seitens der Kommune durchgeführt werden. Dieses wird vollständig von solargrün begleitet und koordiniert. Dabei wird beispielweise neben den Fachbehörden auch die Öffentlichkeit beteiligt und der notwendige naturschutzfachliche Ausgleichsbedarf bestimmt. Hier gehen wir gerne über den behördlichen Mindeststandard hinaus, um den Eingriff in Natur und Landschaft bestmöglich zu kompensieren.

Sämtliche Kosten, die in dieser Phase entstehen, werden selbstverständlich von solargrün getragen.

Soweit der Solarpark den Flächenkriterien des EEG entspricht und eine EEG-Vergütung angestrebt wird, wird in dieser Phase auch an dem EEG-Ausschreibungsverfahren teilgenommen. Ist dagegen keine gesetzliche Vergütungsregelung angestrebt, werden Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Stromliefervertrages (“PPA“) mit einem bonitätsstarken Abnehmer geführt.

Diese Phase nimmt ca. 12 Monate in Anspruch.

3. Finanzierung und Beteiligung
Aufbauend auf der EEG-Zusage oder des PPA-Vertrages wird die Finanzierung für die Realisierung arrangiert. Die Finanzierung teilt sich in Eigen- und Fremdkapital auf. Während wir für das Fremdkapital auf unser breites Netzwerk zu Banken in ganz Deutschland zurückgreifen, bieten wir auf der Eigenkapitalseite eine Vielzahl an individuellen Beteiligungsmöglichkeiten. Die Bandbreite erstreckt sich von direkten Beteiligungsmöglichkeiten seitens der Kommunen und ihrer regionalen Stadtwerke über Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zu privaten, strategischen sowie institutionellen Investoren. Darüber hinaus bieten wir auch indirekte Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielsweise projektindividuelle Sparbriefe über kooperierende Banken an.

Zur Identifikation der individuell besten Lösung suchen wir das Gespräch mit allen Interessierten und konzipieren ein passendes Angebot für die Kommunen, Flächeneigentümer und Bürger vor Ort. Aufgrund der langjähren Erfahrung können maximale Flexibilität und schnelle Entscheidungen gewährleistet werden.

Neben einer Beteiligung können Standortkommunen über Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen am Solarpark partizipieren. Zudem besteht durch den novellierten § 6 im EEG die Möglichkeit für die Standortkommune ab Inbetriebnahme des Solarparks, direkt von der Stromproduktion des Solarparks zu profitieren.

4. Realisierung
Sämtliche Baumaßnahmen werden von uns geleitet und koordiniert. solargrün übernimmt in dieser Phase vollständig das Realisierungsrisiko.

Besonderes Augenmerk legen wir darauf, dass Unternehmen aus der Region bei der Auftragsvergabe zum Zuge kommen, damit auch in dieser Phase ein Maximum an lokaler Wertschöpfung generiert wird. Zum Einsatz kommen ausnahmslos bewährte und erprobte und von den Investoren und Banken als finanzierungsfähig angesehene Komponenten namhafter Hersteller. Die Bauphase dauert zwischen 2 und 6 Monaten.

Die Realisierung selbst beginnt mit bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Errichtung von Zufahrtswegen für die Bauarbeiten. Anschließend erfolgt die Installation der Unterkonstruktion. Die Gründung erfolgt hierbei in der Regel durch Rammen von Stahl oder Aluminium-Pfählen und somit ohne Betonfundament. Dadurch wird eine Flächenversiegelung minimiert und auch ein rückstandsloser Rückbau gewährleistet. Sobald die Unterkonstruktion steht, wird mit der Montage der Solarmodule und Wechselrichter begonnen. Anschließend erfolgt die vollständige Verkabelung, bevor die Inbetriebnahme zusammen mit dem zuständigen Netzbetreiber durchgeführt wird.

5. Betrieb
Die Betriebsdauer des Solarparks beträgt in der Regel 30 Jahre. Um eine solch lange Laufzeit zu gewährleisten, ist eine qualitativ hochwertige Anlagentechnik sowie die dazugehörige technische Betriebsführung zwingend erforderlich. Zur Betriebsführung gehören Aufgaben wie die Wartung und Inspektion, die Fernüberwachung, um etwaige Störungen kurzfristig beseitigen zu können, sowie die Grünpflege des Solarparks. Hier profitieren wir von unserer langjährigen Erfahrung und einem hervorragenden Netzwerk an Spezialisten, die jeder Herausforderung vor Ort gewachsen sind. In Sachen Grünpflege (z.B. Mahd) ist selbstverständlich der lokale Landwirt der Experte schlechthin. Hier setzen wir alles daran, dass falls gewünscht, die Flächeneigentümer diese Tätigkeit übernehmen.
6. Rückbau des Solarparks
Am Ende des Lebenszyklus eines Solarparks steht der vollständige Rückbau, sodass die Fläche wieder ohne jegliche Einschränkungen bewirtschaftet werden kann. Dies ergibt sich zum einen aus der Baugenehmigung, zum anderen ist die Rückbauverpflichtung auch im Pachtvertrag geregelt. Sämtliche verbaute Komponenten werden nach dem Rückbau weiter genutzt oder gemäß gesetzlicher Bestimmungen dem Recycling zugeführt. Die Kosten, die dabei entstehen, trägt selbstverständlich der Betreiber des Solarparks. Die Rückbaukosten bzw. die Rückbauverpflichtung ist dabei mehrfach abgesichert. Zunächst ist gegenüber der Genehmigungsbehörde regelmäßig eine Bürgschaft zu stellen, zudem ist die Bürgschaftssumme oftmals bei der finanzierenden Bank in Form einer Barhinterlegung seitens des Betreibers anzusparen.