Hohen Wangelin

Solarpark

Lage des Plangebiets

Die Firma solargrün GmbH (im Folgenden „solargrün“) plant eine Photovoltaikfreiflächenanlage (im Folgenden „Photovoltaikanlage“) in der Gemeinde Hohen Wangelin. Die betrachteten Flächen eignen sich für ein solches Vorhaben und ermöglichen eine Anlagengröße von ca. 42,4 MWp. Die genaue Anlagengröße wird nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens feststehen, da dann einerseits die Flächenkulisse und andererseits die technische Anlagenplanung in Abhängigkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt ist.
Das Vorhabengebiet liegt südlich von Hohen Wangelin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Es weist eine Gesamtfläche von ca. 38-40 ha aus und befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Für die Errichtung der Photovoltaikanlage und die daraus ergebene Ausgleichsmaßnahmen ist das gesamte Gebiet vorgesehen, wobei die umzäunte Fläche erfahrungsgemäß kleiner ist.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin

Mandy Klähn
Büro Malchow
+49 (0) 39932 540 653
Sandfeld 7, 17213 Malchow
mandy.klaehn@solargruen.de

Projektablauf

Vorstellung des Projekt in der Gemeindevertretung Hohen Wangelin am 13.07.2021

Flächensicherung und Finalisierung des Flächenzuschnitts bis Okt. 2021

Grundsatzbeschluss der Gemeinde Hohen Wangelin am 23.11.2021

Finanzierung und Beteiligung des Projekts Hohen Wangelin

Vorteile

$
Pufferfunktion für das Naturschutzgebiet „Obere Nebelseen“ und für den Malkwitzer See
$
Grundwasser- / Bodenschutz, da keine Landwirtschaft
$
CO² Einsparung von ca. 27.400t pro Jahr

Vorhabenbeschreibung

Örtliche Situation – derzeitige Nutzung

Das Plangebiet liegt südlich vom Ortskern Hohen Wangelin und wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Die Fläche ist Richtung Süden leicht abfallend und verfügt eine Bodenzahl von 013 bis 028.

ERSCHLIEßUNG

Da keine öffentlichen Straßen entlang des Anlagestandorts verlaufen, erfolgt die Erschließung des Plangebiets über private Flächen.

Geländeherrichtung

An der natürlichen Topografie soll so wenig wie möglich verändert werden. Da bei der Photovoltaikanlage fest installierte Tische geplant sind, können diese mit dem Geländeverlauf folgen. Im Bereich der Zufahrt zu der Photovoltaikanlage wird zumindest während der Bauphase eine temporäre Befestigung stattfinden. Erfahrungsgemäß erfordert der Brandschutz eine permanente Befestigung. Daneben wird der Boden im Bereich der Fundamente für Transformatoren hergerichtet. Die Kabel werden größtenteils unterirdisch verlegt und wieder mit Mutterboden überdeckt und angesät. Dadurch kann sich nach dem Verlegen wieder eine geschlossene Vegetationsdecke entwickeln.

Im Zuge der Projektentwicklung wird ein Bodengutachten seitens eines Ingenieurbüros erstellt. Dieses ermittelt die notwendige Rammtiefe der Pfosten. Teil dieses Gutachtens ist auch die Versickerungsfähigkeit des Bodens zu ermitteln. Auf Basis dieses Wertes wird berechnet, ob zusätzliche Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung notwendig sind. Dies ist in der Regel nicht der Fall, da das anfallende Niederschlagswasser an der Modulkante abtropft und im Boden versickert. Sollten wieder erwarten weitere Maßnahmen, wie bspw. die Herstellung von Versickerungsmulden, notwendig werden, dann käme es in diesen lokal begrenzten Bereichen ebenfalls zu Bodenbewegungen.

Auf den derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen wird vor Baubeginn in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde eine lokale Saatgutmischung eingebracht, um bei Baubeginn eine geschlossene Vegetationsdecke zu haben. Im Zuge des Baus wird darauf geachtet, dass die Vegetationsdecke so wenig wie möglich beschädigt wird. Im Anschluss des Baus werden diese Bereiche neu angesät.

SICHERHEITSZAUN

Die Solaranlage wird eingefriedet. Diese Notwendigkeit ergibt sich einerseits daraus, dass es sich um eine elektrische Betriebsstätte handelt, zu welcher der Zutritt zu verwehren ist und andererseits aus versicherungstechnischen Anforderungen. Diese Einfriedungen folgen dem natürlichen Geländeverlauf und werden in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) errichtet. Die Zäune werden so angelegt, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von durchschnittlich ca. 20 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Um Zutritt zu der Anlage zu erhalten, werden verschließbare Tore in diesen Zaun integriert, die von Fachpersonal und Rettungsdiensten geöffnet werden können. Die Höhe der Zaunanlage, inklusive des Bodenabstandes wird 2,5 Meter nicht übersteigen.

MODULE

Für den Solarpark werden kristalline Module vorgesehen. Diese wandeln das Sonnenlicht in Strom um. Die einzelnen Module haben eine Leistung von bis zu 590 Wp und die Abmessungen von ca. 2,5 Meter auf 1,2 Meter. solargrün bedient sich hierbei ausschließlich namhafter Tier-1 Hersteller, die für Ihre Produkte standardmäßig mindestens eine zehnjährige Produktgarantie und eine zwanzigjährige Leistungsgarantie geben.

GESTELL

Die Module werden auf Gestellen montiert. Diese bestehen aus verzinktem Stahl und werden in den Boden gerammt. Die statisch notwendige Rammtiefe wird durch ein Bodengutachten einhergehend mit einer statischen Berechnung des Gestellherstellers ermittelt. In der Regel liegt diese bei ca. 150 cm. Die Module werden in einem Winkel von 20° bis 30° nach Süden aufgeständert. Die derzeitige Planung sieht eine Montage von drei Modulen senkrecht übereinander vor, so dass bei einem Bodenabstand von 80 cm zur Modulunterkante, eine Gesamthöhe von 400 cm erreicht wird. Die Länge eines einzelnen Tischs beträgt ungefähr 30 Meter.

Wechselrichter und Transformatoren

Die Wechselrichter wandeln den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Hierbei wird zwischen Stringwechselrichter und Zentralwechselrichtern unterschieden. Stringwechselrichter werden in der Regel direkt an den Modultischen angebracht, während Zentralwechselrichter meist direkt neben den Transformatoren angebracht werden.

Die Transformatoren dienen dazu den Wechselstrom der Wechselrichter auf eine höhere Spannung zu bringen. Eine höhere Spannung reduziert die elektrischen Verluste auf dem Leitungsweg zum Netzverknüpfungspunkt. Die Transformatoren sind mit einer Ölauffangwanne ausgestattet. Für den Fall, dass es zu einer Leckage kommt, wird austretendes Öl dort aufgefangen und läuft somit nicht in die Umwelt. Darüber hinaus wird standardmäßig biologisch abbaubares Öl verwendet.

Netzverknüpfungspunkt

Der Strom der Photovoltaikanlage wird mittels unterirdischer Kabel zum Netzverknüpfungspunkt gebracht. Hierbei wird der Boden nach der Herstellung wieder verdichtet und die Fläche steht der vorherigen Nutzung wieder zur Verfügung. Gegebenenfalls separat notwendige Gutachten (bspw. ein landschaftspflegerischer Begleitplan) und Genehmigungen bzw. Erlaubnisse werden im Vorfeld bei der zuständigen Behörde eingereicht und beantragt.

Ausgleichsmaßnahmen; Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Zur Kompensation des mit der Anlage der Photovoltaikanlage verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs werden Ausgleichsmaßnahmen im vorgeschlagenen Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehen. Die genauen Ausgleichsmaßnahmen werden im Zuge des Bauleitplanverfahrens und der damit einhergehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ermittelt und entsprechend festgesetzt. In der Regel gehört hierzu die Einsaat einer lokalen Saatmischung zwischen den Modulfeldern, sofern noch kein Grünland vorliegt.

Exemplarischer Belegungsplan

Restriktionsanalyse

Das Vorhabengebiet wurde im Vorfeld durch solargrün in Bezug auf eine mögliche Nutzung durch Photovoltaik analysiert. Die Ergebnisse der Restriktionsanalyse sind nachfolgend aufgeführt.

Raumordnung

Das Vorhabengebiet wird im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte als Tourismusschwerpunktraum sowie Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft definiert. Beides sind Grundsätze der Raumordnung welche in der kommunalen Bauleitplanung entsprechend Rechnung getragen wird.

Der Landesentwicklungsplan LEP M-V aus dem Jahr 2016 besagt als Ziel der Raumordnung, dass Photovoltaikfreiflächen nur auf landwirtschaftlichen Flächen auf einem 110-Meter-Streifen entlang von Schienenwegen und Autobahnen sowie auf Konversionsflächen errichtet werden dürfen.

Das Ziel ist es, ein Zielabweichungsverfahren für das Plangebiet durchzuführen, welches die Landesregierung am 10.06.2021 ermöglicht hat. Es werden vom Vorhabenbeträger die Unterlagen zum Zielabweichungsverfahren erstellt, die im Anschluss eingereicht werden.

Bildtitel Grafik 1

Naturschutz und Biotope

Das Vorhabengebiet befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet Nossentiner/Schwinzer Heide. Diesem werden Schutzzwecke zugewiesen, die die Erhaltung glazial geprägter Oberflächenformen, der traditionellen Landnutzungsformen/-strukturen, der Schutzfunktionen des Waldes, der Wasserqualität des Gewässers und des durch Nutzung geprägten Landschaftsbildes beinhalten, sowie die Sicherung naturnaher Landschaftsstellen, Tier- und Pflanzengesellschaften und Biotopverbundsystemen.

Dem Naturpark Schwinzer Heide wurde eine sehr hohes Landschaftsbildpotential zugetragen. Die definierten Schutzzwecke und die derzeitige Nutzung als stehen den Schutzzwecken nicht entgegen.. Im Zuge des Bebauungsplanverfahren wird parallel das ausgliedern der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet angestrebt, damit eine Nutzung als Photovoltaikfreiflächenanlage möglich ist.

Es sollte aufgeführt werden, dass ein Naturschutzgebiet und ein geschütztes Biotop sich unfern des Plangebiets befinden. Das Naturschutzgebiet Obere Nebelseen – NSG 307 grenzt südlich an den Anlagestandort und beinhaltet als Schutzzwecke die Renaturierung des Quellgebiets der Nebel, sowie die Erhaltung der Biotope die geschützten Tier- und Pflanzenarten aufweisen. Der Biotopverbund im engeren Sinne, der in ca. 500 m Entfernung an das Plangebiet angrenzt, wird in marinen Bereichen und dem Festlandbereich einschließlich den Binnengewässern unterschieden. Einzelne Biotope sowie wie weitere Schutzgebiete sind auf den Vorhabenflächen nicht zu finden.

Die Kategorie Rastgebiete Land bewertet die Lebensraumfunktion für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel. Damit sind Vogelarten der Feuchtgebiete und des Offenlandes inbegriffen. Das Plangebiet liegt in solch einem Rastgebiet, welches von Rastgewässern der Kategorie B für Gänse/Kraniche umgeben ist. Daraus resultierend wurde dieses mit der Stufe 3 eingestuft wurde. Die Stufe 3 definiert eine hohe bis sehr hohe Bedeutung der Kategorie Rastgebiete Land, da ein stark frequentiertes und bedeutendes Nahrungs- und Ruhegebiet vorliegt. Die Rastgewässer sind zudem Teil des Netzwerkes Natura 2000. In dem Zuge wird das bestehende EU-Vogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee in der Projektierung berücksichtigt, welches den Schutz wildlebender Vogelarten, sowie derer Lebensräume als Ziel hat. Dieses grenzt an das Plangebiet und hat keine negativen Auswirkungen auf den Anlagestandort.

Bildtitel Grafik 2

Denkmalschutz

Aus den öffentlich verfügbaren Daten sind keine Bodendenkmäler auf den betrachteten Flächen festzustellen. Um dies zu verifizieren, wurde eine Anfrage an die Bodenschutzbehörde gestellt.

Vorgeschlagener Geltungsbereich

Bildtitel Grafik 3

Landwege

Die Landwege entlang des Anlagestandorts gehören zu den schützenswerten Landwegen. Diese werden entsprechend ihres touristischen und naturschutzfachlichen Wertes, sowie derer Bedeutung für das Landschaftsbild eingestuft. Einen mittleren Bedeutungswert der schützenden Landwege entlang des Plangebiets erhält der touristische Erlebniswert, als auch die Kategorie Bedeutung für das Landschaftsbild. Der naturschutzfachliche Wert der Landwege wird als hoch bewertet.

Bildtitel Grafik 4

Selbstverpflichtung

Selbst-
verpflichtung

Das Team von solargrün möchte durch die tägliche Arbeit einen Beitrag zur Versorgung Deutschlands mit günstigem und umweltfreundlichem Solarstrom leisten.

Von zentraler Bedeutung ist für uns hierbei der faire Umgang auf Augenhöhe mit sämtlichen Projektpartnern.

Uns eint das Verständnis, dass der erfolgreiche Ausbau der Solarenergie maßgeblich von der Akzeptanz bei Kommunen, Bürgern und Flächeneignern sowie einem umwelt- und naturverträglichem Gesamtkonzept vor Ort abhängt.

Daher ist es für uns selbstverständlich bei der Entwicklung unserer Solarprojekte über regulatorische Vorgaben hinaus zu gehen. Sichtbar wird dies beispielweise an der freiwilligen Teilnahme und Anwendung der Standards von „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne).

Die von solargrün unterstützte „bne Selbstverpflichtung“ enthält:

  • Verpflichtungen gegenüber Gemeinden, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern
  • Verpflichtungen gegenüber Landwirten und zur Flächennutzung
  • Verpflichtungen zur Integration einer Photovoltaik-Anlage in die Landschaft
  • Verpflichtungen zur Steigerung der Artenvielfalt
  • Weitere Verpflichtungen (Planung, Umsetzung, Technik)

Unser Team

solargrün Team

Das solargrün Team besteht aus sehr erfahrenen Projektentwicklungsexperten, die sich alle mit Leidenschaft und Überzeugung für den Ausbau der Solarenergie einsetzen. Wir verfügen über die im Rahmen der Projektentwicklung, der Finanzierung, der Errichtung und des Verkaufs unserer Projekte benötigte Expertise. Gemeinsam mit unseren Partnern stellen wir dadurch eine stets hohe Qualität unserer Projekte sicher.

In Deutschland hat das Team bereits rund 120 Solarprojekte mit einem Gesamtvolumen von deutlich mehr als 1.300 Megawatt realisiert, die heute wirtschaftlich erfolgreich für alle beteiligten Partner Solarstrom produzieren.
Wir verfügen über ein exzellentes Partnernetzwerk über alle Projektphasen hinweg.

Büros

Über unsere Präsenz am Firmensitz Saulheim in Rheinland-Pfalz und den Büros Sindelfingen in Baden-Württemberg, Malchow in Mecklenburg-Vorpommern, Weiherhammer in Bayern sowie unsere Außendienstmitarbeiter*innen verteilt über ganz Deutschland gewährleisten wir die Nähe zu unseren Projekten und Partnern in allen Phasen der Projektentwicklung.

ANSICHT NORD VORHER

ANSICHT NORD NACHHER

ANSICHT SÜDWEST VORHER

ANSICHT SÜDWEST NACHHER

ANSICHT OST VORHER

ANSICHT OST NACHHER