6. Rückbau des Solarparks
Am Ende des Lebenszyklus eines Solarparks steht der vollständige Rückbau, sodass die Fläche wieder ohne jegliche Einschränkungen bewirtschaftet werden kann. Dies ergibt sich zum einen aus der Baugenehmigung, zum anderen ist die Rückbauverpflichtung auch im Pachtvertrag geregelt. Sämtliche verbaute Komponenten werden nach dem Rückbau weiter genutzt oder gemäß gesetzlicher Bestimmungen dem Recycling zugeführt. Die Kosten, die dabei entstehen, trägt selbstverständlich der Betreiber des Solarparks. Die Rückbaukosten bzw. die Rückbauverpflichtung ist dabei mehrfach abgesichert. Zunächst ist gegenüber der Genehmigungsbehörde regelmäßig eine Bürgschaft zu stellen, zudem ist die Bürgschaftssumme oftmals bei der finanzierenden Bank in Form einer Barhinterlegung seitens des Betreibers anzusparen.
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