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6. Rückbau des Solarparks

Am Ende des Lebenszyklus eines Solarparks steht der vollständige Rückbau, so dass die Fläche wieder ohne jegliche Einschränkungen bewirtschaftet werden kann. Dies ergibt sich zum einen aus der Baugenehmigung, zum anderen ist die Rückbauverpflichtung auch im Pachtvertrag geregelt. Sämtliche verbaute Komponenten werden nach dem Rückbau weiter genutzt oder gemäß gesetzlichen Bestimmungen dem Recycling zugeführt. Selbstverständlich trägt der Betreiber LichtBlick sämtliche hierbei entstehende Kosten. Die Rückbaukosten bzw. die Rückbauverpflichtung ist dabei mehrfach abgesichert.