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2. Projektentwicklung zusammen mit PPA oder EEG-Vergütung

Die Planungs- und Genehmigungsphase ist zum einen geprägt von der technischen Ausführungsplanung des Solarparks und zum anderen vom notwendigen Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren.

Die wesentlichen Rahmenbedingungen wie der Netzanschluss, die Kabeltrasse vom Solarpark zum Netzanschluss, die Flächengröße und die technische Detailplanung werden festgelegt und gesichert. Zur technischen Detailplanung gehört die Auswahl der entsprechenden Komponenten wie auch die Bestimmung eines funktionalen Layouts für eine effiziente Stromerzeugung.

Um die Fläche später bebauen zu dürfen, muss ein sogenanntes Bebauungsplanverfahren seitens der Kommune durchgeführt werden. Dieses wird vollständig von solargrün begleitet und koordiniert. Dabei wird beispielweise neben den Fachbehörden auch die Öffentlichkeit beteiligt und der notwendige naturschutzfachliche Ausgleichsbedarf bestimmt. Hier gehen wir gerne über den behördlichen Mindeststandard hinaus, um den Eingriff in Natur und Landschaft bestmöglich zu kompensieren.

Sämtliche Kosten, die in dieser Phase entstehen, werden selbstverständlich von solargrün getragen.

Soweit der Solarpark den Flächenkriterien des EEG entspricht und eine EEG-Vergütung angestrebt wird, wird in dieser Phase auch an dem EEG-Ausschreibungsverfahren teilgenommen. Ist dagegen keine gesetzliche Vergütungsregelung angestrebt, werden Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Stromliefervertrages (“PPA“) mit einem bonitätsstarken Abnehmer geführt.

Diese Phase nimmt ca. 12 Monate in Anspruch.