2. Projektentwicklung zusammen mit PPA oder EEG-Vergütung
Die Planungs- und Genehmigungsphase ist zum einen geprägt von der technischen Ausführungsplanung des Solarparks und zum anderen vom vorgelagerten Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren. Die wesentlichen Rahmenbedingungen wie der Netzanschluss, die Kabeltrasse vom Solarpark zum Netzanschluss, die Flächengröße und die technische Detailplanung werden festgelegt und gesichert. Zur technischen Detailplanung gehört die Auswahl der entsprechenden Komponenten wie auch die Bestimmung eines funktionalen Layouts für eine effiziente Stromerzeugung.
Um die Fläche später bebauen zu dürfen, muss – sofern es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt – ein sogenanntes Bebauungsplanverfahren seitens der Kommune durchgeführt werden. Dieses wird vollständig von solargrün begleitet und koordiniert. Dabei wird beispielweise neben den Fachbehörden auch die Öffentlichkeit beteiligt und der notwendige naturschutzfachliche Ausgleichsbedarf bestimmt. Hier gehen wir gerne über den behördlichen Mindeststandard hinaus, um den Eingriff in Natur und Landschaft bestmöglich zu kompensieren. Sämtliche Kosten, die in dieser Phase entstehen, werden selbstverständlich von solargrün getragen.
Mit der Genehmigungsreife und der abgeschlossenen technischen Detailplanung wird die Vergütungsform für die Produktion des erzeugten Stroms sichergestellt. Aktuell gibt es diesbezüglich grundsätzlich zwei Vermarktungsmöglichkeiten. Die Teilnahme an der staatlichen geregelten und im Wettbewerb stattfindenden EEG – Ausschreibung oder alternativ die freie Vermarktung über Ausschreibung und Abschluss eines langfristigen Stromabnahmevertrages (Power Purchase Agreement oder kurz “PPA“) mit einem bonitätsstarken Partner.
Diese Phase nimmt ca. 12 Monate in Anspruch.
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