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3. Finanzierung und Beteiligung

Aufbauend auf der EEG-Zusage oder des PPA-Vertrages wird die Finanzierung für die Realisierung arrangiert. Die Finanzierung teilt sich in Eigen- und Fremdkapital auf. Während wir für das Fremdkapital auf unser breites Netzwerk zu Banken in ganz Deutschland zurückgreifen, bieten wir auf der Eigenkapitalseite eine Vielzahl an individuellen Beteiligungsmöglichkeiten. Die Bandbreite erstreckt sich von direkten Beteiligungsmöglichkeiten seitens der Kommunen und ihrer regionalen Stadtwerke über Bürgerenergiegenossenschaften bis hin zu privaten, strategischen sowie institutionellen Investoren. Darüber hinaus bieten wir auch indirekte Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielsweise projektindividuelle Sparbriefe über kooperierende Banken an.

Zur Identifikation der individuell besten Lösung suchen wir das Gespräch mit allen Interessierten und konzipieren ein passendes Angebot für die Kommunen, Flächeneigentümer und Bürger vor Ort. Aufgrund der langjähren Erfahrung können maximale Flexibilität und schnelle Entscheidungen gewährleistet werden.

Neben einer Beteiligung können Standortkommunen über Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen am Solarpark partizipieren. Zudem besteht durch den novellierten § 6 im EEG die Möglichkeit für die Standortkommune ab Inbetriebnahme des Solarparks, direkt von der Stromproduktion des Solarparks zu profitieren.